Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Oder-Spree setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für nur die Internetseite Burg Beeskow unter dem nachfolgend aufgeführten Uniform Resource Locator (URL). Portale auf Subdomains sind davon ausgeschlossen.

Stand: 16. März 2022
URL: burg-beeskow.de

Die Burg Beeskow ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA angestrebt.

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:

Aktueller Status der Inhaltskonformität:
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist in größten Teilen barrierefrei. Es werden die meisten Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.

Die Burg Beeskow hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode(n) bewertet:
Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Nutzen Sie dafür bitte das Hinweisformular im unteren Bereich der Seite.

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit
Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte
Durchsetzungsstelle

Henning-von-Tresckow-Straße 2–13
Haus S
14467 Potsdam
mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Fehler melden

Ihr Hinweis auf eine Barriere oder einen Fehler in diesem Internetauftritt

Wir bemühen uns die Internetseite des museums oder-spree fehlerfrei und barrierearm zu halten. Falls dies einmal nicht zutreffen sollte, schreiben Sie uns: info@burg-beeskow.com

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